Informationen zum Förderprogramm Zürcher Unterland

Mit dem Förderprogramm unterstützen die Musikschule Zürcher Unterland, die Musikschule Region Flug­hafen und Regionale Musikschule Regensdorf besonders begabte und engagierte Schülerinnen und Schüler (SuS). Das Förderprogramm gibt diesen die Möglichkeit, sich vertieft mit ihrem Instrument auseinanderzu­setzen. Neben dem erweiterten Einzelunterricht sind das Zusammenspiel in Ensembles und/oder Orches­tern, Chören bzw. Bands sowie die Auseinandersetzung mit musiktheoretischen Inhalten wichtige Elemente des Förderprogramms. Die SuS des Förderprogramms Zürcher Unterland nehmen regelmässig an Stufen­tests und/oder an Wettbewerben teil. Sie spielen mehrmals jährlich bei Konzerten. Die SuS im Förderpro­gramm erhalten vom Bund Direktzahlungen aus dem Fonds «Junge Talente Musik» in der Höhe zwischen CHF 1000.00 und CHF 2000.00 pro Jahr, je nach Niveaustufe und Verfügbarkeit der Geldmittel in diesem Förderungsfonds des Bundes.

Voraussetzung

Für die Anmeldung ist die Teilnahme am Informationsanlass obligatorisch. Eine Aufnahme ins Förderprogramm Zürcher Unterland setzt zudem mindestens zwei Jahre Instrumental- bzw. Ge­sangsunterricht voraus. Ab Aufnahme in das Förderprogramm muss ausserdem eine minimale Unterrichtsdauer gebucht werden. Zum Zeitpunkt der Anmeldung ist keine bestimmte Unterrichtsdauer vorausgesetzt.

Inhalt

Neben dem verlängerten Instrumental- bzw. Gesangsunterricht beinhaltet das Förderprogramm:

  • Teilnahme an den Förderkonzerten (verpflichtend)
  • Mitwirkung in Kammermusik-Formationen, Ensembles, Orchestern, Chören oder Bands (verpflichtend)
  • Für Orchesterinstrumente: Mitwirkung im Jugendsymphonie-Orchester Zürcher Unterland JSOZU (verpflichtend)
  • Mitwirkung an Anlässen auf Einladung der Förderkommission (wünschenswert)
  • Besuch von zwei Kursen/Workshops pro Schuljahr.
  • Konzertbesuche in der Freizeit (wünschenswert)
  • Teilnahme an Stufentests und/oder Wettbewerben (wünschenswert)
  • Die SuS tragen ihre Aktivitäten in einem Portfolio ein (verpflichtend)

Die Förderkommission beschliesst aufgrund eines jährlichen Vorspiels die Einteilung in die ent­sprechende Alters- bzw. Förderstufe und spricht eine Empfehlung für weitere Fördermassnahmen aus. Ma­ximal werden 30 zusätzliche Unterrichtsminuten pro Woche finanziert.

Eignungsabklärung bei Neuanmeldungen

Die Eltern reichen die vollständigen Anmeldungsunterlagen an ein. Die Anmeldung umfasst:

  • Formular Anmeldung zur Eignungsabklärung
  • Formular Kurzbiografie und Motivationsschreiben
  • Formular Empfehlung der Lehrperson
Die Eignungsabklärung findet jährlich im Mai statt. Es gilt:
 
  • Es müssen zwei Werke aus verschiedenen Epochen oder Stilrichtungen sowie eine Etüde vorgetragen werden.
  • Der Vortrag darf max. 9. Minuten dauern (bei längeren Vorspielzeiten wird abgebrochen).
  • Die SuS präsentieren sich und ihre Werke selbstständig (sprich Vorstellen von Person und Werk
    durch SuS)
  • Anschliessend an das Vorspiel findet ein Feedbackgespräch mit SuS und Lehrperson statt. Eltern neh­men beim Vorspiel und Feedbackgespräch nicht teil, ausser die Lehrperson ist verhindert.
  • Bei Aufnahme ins Förderprogramm ist eine Teilnahme für ein Schuljahr verbindlich.

Standortbestimmung für Bisherige

Um den jeweiligen Stand der geförderten SuS zu überprüfen, findet jeweils im Mai ein Vorspiel mit einem anschliessenden Feedbackgespräch statt (analog zur Eignungsabklärung). Die Eltern reichen die vollständi­gen Anmeldungsunterlagen an ein.

  • Formular Anmeldung Standortbestimmung
  • Formular Portfolio
  • Formular Bericht der Lehrperson

Für die Standortbestimmung gilt:

  • Es müssen zwei Werke aus verschiedenen Epochen oder Stilrichtungen sowie eine Etüde vorgetragen werden.
  • Der Vortrag darf max. 9. Minuten dauern (bei längeren Vorspielzeiten wird abgebrochen).
  • Die SuS präsentieren sich und ihre Werke selbstständig (sprich Vorstellen von Person und Werk durch SuS)
  • Anschliessend an das Vorspiel findet ein Feedbackgespräch mit SuS und Lehrperson statt. Eltern neh­men beim Vorspiel und Feedbackgespräch nicht teil, ausser die Lehrperson ist verhindert.
  • Bei positivem Entscheid ist eine Teilnahme für ein weiteres Schuljahr verbindlich.

Kriterien für Neuaufnahmen / Verbleib

Die Expertenkommission entscheidet aufgrund verschiedener Parameter wie Intonation, Rhythmus, Klang­gestaltung, Virtuosität, Ausdruck, Dynamik, Ausstrahlung und Präsenz, Kreativität, Zusammenspiel sowie Potential. Zudem fliessen die Inhalte der eingereichten Unterlagen und des Gesprächs in den Entscheid ein.

Jährliche Konzerte

Das Förderprogramm Zürcher Unterland veranstaltet jeweils im November Förderkonzerte, bei denen die Mitglieder des Förderprogrammes verpflichtend auftreten. Das Feedback erfolgt schriftlich, der Fokus liegt dabei auf konzertanten Aspekten, Intonation, Musikalität und Präsenz.

Für die Konzerte gilt:

  • Stufe 1: min. 4 Minuten, max. 7 Minuten
  • Stufe 2: min. 5 Minuten, max. 9 Minuten
  • Stufe 3: min. 6 Minuten, max. 11 Minuten
  • Zeit ist angemessen zu füllen (ein oder mehrere Werke, Solo oder kombiniert mit Zusammenspiel etc.)

Mentoring

Das Mentoring im Förderprogramm Zürcher Unterland beinhaltet:

  • Feedbackgespräch mit SuS und LP nach Vorspiel Eignungsabklärung bzw. Standortbestimmung
  • Schriftliches Feedback nach Förderkonzert inkl. Videoaufnahme des Vortrages.
  • Bei Bedarf: Individuelles Gespräch mit ein bis zwei Mitglieder der Expertenkommission
    (SuS und Eltern oder LP)

Verantwortlich für das Mentoring sind die Mitglieder der Föderkommission. Siehe auch Merkblatt Mentoring

Mitglieder der Förderkommission

  • Die Schulleitungen der beteiligten Musikschulen
  • Eine externe Fachperson (möglichst SL einer anderen Musikschule mit Förderprogramm)
  • Ein bis zwei Lehrpersonen der beteiligten Musikschulen

Termine

Siehe Merkblatt «Termine»

Dokumente für Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen

Weiterführende Informationen

Leitfaden Verband Zürcher Musikschulen

Hier können Sie den Leitfaden des Verbands Zürcher Musikschulen zum kantonalen Förderprogramm herunterladen.